Da der Benzolgehalt, der fr die Zuordnung zu den Datenstzen der Tabelle C des ADN bentigt wird, der BAM nicht bekannt ist, werden in der Datenbank GEFAHRGUT jeweils alle Datenstze aus Tabelle C angefhrt. Der Anwender muss aufgrund vorliegender Daten selbst entscheiden, welche Zuordnung fr den zu befrdernden Kraftstoff zutreffend ist.

Dieser Stoff ist in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) nicht als "umweltgefhrlich" gekennzeichnet. Der BAM liegen aber Erkenntnisse vor, dass der Stoff umweltgefhrlich fr die aquatische Umwelt ist (s. REACH-Dossiers bei der ECHA). Daher wird die Kennzeichnung als "umweltgefhrlich" empfohlen.